
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 9:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Fr: 9:00 - 13:00

notarielle Urkunden
Beurkundungen
Beurkundungen aus öffentlichen Registern
Notariatsakte
vollstreckbare Notariatsakte
notarielle Protokolle
Notariatsakte
Der Notariatsakt ist eine vom Notar über Ersuchen der Parteien hergestellte schriftliche Urkunde über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung, die durch die Mitwirkung des Notars mit der Kraft einer öffentlichen Urkunde ausgestattet wird. Als öffentliche Urkunde liefert sie vollen Beweis dessen, was darin erklärt oder von der Urkundsperson bezeugt wird. Der Notariatsakt bleibt in Verwahrung des Notars und wird im Rechtsverkehr durch Ausfertigungen vertreten.
Vollstreckbare Notariatsakte
Ein Notariatsakt kann mit einer vollstreckbaren Leistungs- oder Unterlassungsverpflichtung versehen werden, soferne über diese Verpflichtung ein gerichtlicher Vergleich zulässig ist. Ein solcher vollstreckbarer Notariatsakt ist ein Exekutionstitel laut EO und kann somit bei Vorliegen des vollstreckbaren Notariatsaktes direkt Exekution geführt werden.
Verwahrung von Geld und Urkunden
Der Notar übernimmt Urkunden jeder Art, auch Informationsträger, Bargeld und Wertpapiere, aber auch Wertgegenstände zu treuen Handen in Verwahrung.
